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Maschinensicherheit: Neubau, Umbau, Retrofitting und Betreiben von Maschinen

Normen und Verordnungen | Für diese Seminarreihe sind momentan keine Termine geplant.

Eigentlich ist das Herstellen, Inverkehrbringen und Betreiben von Maschinen / Anlagen doch eine recht klare Angelegenheit, oder? Doch was ist, wenn eine Maschine für den Eigengebrauch gebaut wird oder eine Gebraucht­maschine gekauft und modernisiert wird?

Braucht man dann überhaupt eine CE-Kennzeichnung bzw. behält das CE-Kenn­zeichen der Maschine nach der Modernisierung seine Gültigkeit? Welche Betreiber­pflichten kommen ggf. hinzu und worauf muss im Rahmen der Inbetrieb­nahme geachtet werden? Ziel dieses Seminares ist es, diese und weitere Fragen zu beantworten und anhand von zahlreichen Praxis­beispielen nachvoll­ziehbar darzustellen.

  • Anwendungsbereiche der CE-Kennzeichnung
  • Die Konformitätserklärung und das erstmalige Bereitstellen von Produkten
  • Verkettung von Maschinen … oder doch nicht?
  • Maschinen, unvollständige Maschinen, Maschinen in Gebrauch und Gebrauchtmaschinen
  • Wesentliche Veränderung und Retrofitting
  • Schnittstellen: Produktsicherheitsgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
  • Herstellung für den Eigengebrauch: Wann ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
  • Pflichten des Betreibers (Betriebssicherheitsverordnung)
  • Mythos „Bestandsschutz“
  • Praxisbeispiele

 

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