Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung
tec.nicum consulting
Hersteller, die Maschinen und Anlagen regional oder weltweit in Verkehr bringen möchten, unterliegen den lokalen rechtlichen Bedingungen für Handel und Qualität, die zunehmend auch Anforderungen an die Sicherheitstechnik umfassen.
In Europa ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG grundlegend für dieses Aufgabengebiet. Der Nachweis ist durch die Erfüllung der EG-Konformität und – damit zusammenhängend – die sogenannte CE-Kennzeichnung zu erbringen, die als „Reisepass für Maschinen und Anlagen“ innerhalb der EU gilt.
Die Experten des tec.nicum beraten und begleiten die Maschinenbauer über den gesamten Prozess des Konformitätsnachweises gemäß nicht nur der europäischen Maschinenrichtlinie, sondern auch anderer nationaler Regelwerke der weltweiten Zielmärkte.