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Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – rechtssicher und praxisnah

Wer den Arbeitsschutz im Unternehmen ernst nimmt, muss frühzeitig eine professionelle Gefährdungs­beurteilung erstellen lassen. Denn nur so lassen sich Gefährdungen systematisch erkennen, bewerten und mit passenden Schutz­maßnahmen begegnen.

Als erfahrener Partner für Arbeitssicherheit und Maschinensicherheit unterstützt tec.nicum Unternehmen und Arbeitgeber bei der rechtssicheren und normkonformen Umsetzung – gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheits­verordnung (BetrSichV) sowie der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV).

Die Durchführung der Gefährdungs­beurteilung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und bildet das Fundament aller Arbeitsschutzmaßnahmen. Ob es um Maschinen, Arbeitsplätze oder organisatorische Abläufe geht – wir sorgen für Transparenz, Struktur und Sicherheit.

 

Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln – mehr als eine Pflicht

Die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln ist ein zentrales Element der betrieblichen Sicherheitsstrategie. Dabei werden sowohl technische Anlagen und Arbeitsmittel als auch einzelne Maschinen und Werkzeuge hinsichtlich möglicher Gefährdungen analysiert. Unsere Experten identifizieren Risiken durch physikalische, chemische oder ergonomische Belastungsfaktoren, beurteilen die Eintrittswahrscheinlichkeit und schlagen gezielte Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik vor.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Integration der Ergebnisse in die tägliche Praxis – etwa durch angepasste Betriebsanweisungen, Schulungen oder ergänzende Prüfprozesse. Ziel ist eine dauerhafte Verbesserung der Arbeitssicherheit, die weit über gesetzliche Mindeststandards hinausgeht.


Durchführung der Gefährdungsbeurteilung – strukturiert & effizient

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung beginnt bei tec.nicum stets mit einer gründlichen Bestandsaufnahme. Auf Basis einer abgestimmten Checkliste erfassen wir alle relevanten Gefährdungen und ordnen diese nach Priorität. Dabei berücksichtigen wir gesetzliche Vorgaben, unternehmensinterne Standards sowie aktuelle Anforderungen aus Normen und Richtlinien.

Unsere Fachleute begleiten Sie nicht nur durch die Bewertung und Risikoeinschätzung, sondern auch durch den gesamten Freigabeprozess – inklusive Dokumentation, Maßnahmenplanung und Umsetzung. Auch der potenzielle Schulungsaufwand für Mitarbeitende wird berücksichtigt, um Ihre internen Prozesse optimal zu ergänzen.

Warum Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen sollten – Vorteile im Überblick

Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen ist nicht nur eine Entlastung für interne Ressourcen – sie bringt auch klare inhaltliche und organisatorische Vorteile. Als externer Partner bietet tec.nicum objektive Expertise, aktuelle Kenntnis der Rechtslage und einen neutralen Blick auf bestehende Prozesse und Gefahrenquellen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Rechtssicherheit durch normenkonforme Umsetzung gemäß ArbSchG & BetrSichV
  • objektive Bewertung ohne Betriebsblindheit
  • reduzierter Aufwand für interne Fachkräfte und HSE-Teams
  • klare Maßnahmenpläne inklusive Dokumentation und Handlungsempfehlungen
  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten bei Veränderungen, Neuanschaffungen oder Audits
  • aktuelle Fachkenntnisse zu Normen, Schutzmaßnahmen und Risikoeinschätzungen

Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, sparen Sie nicht nur Zeit, sondern investieren nachhaltig in den Arbeitsschutz und die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter.


Jetzt Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – mit tec.nicum

Möchten Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen, die nicht nur formal korrekt, sondern auch praxisnah und effizient ist? Dann sind Sie bei tec.nicum richtig. Unsere Experten verfügen über umfassende Erfahrung in der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln und begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess – verständlich, transparent undrechtssicher.


Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen – häufig gestellte Fragen 

  • Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?
    Eine Gefährdungsbeurteilung muss immer dann erstellt werden, wenn neue Arbeitsmittel eingeführt, Prozesse verändert oder Arbeitsplätze neu eingerichtet werden. Auch bei Unfällen, Störungen oder gesetzlichen Änderungen ist eine Aktualisierung erforderlich. Das ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verbindlich geregelt.
     
  • Was umfasst die externe Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?
    Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung extern erstellen lassen, erhalten Sie eine vollständige Analyse inklusive Begehung, Risikobewertung, Maßnahmenempfehlungen, rechtssicherer Dokumentation, unterstützenden Betriebsanweisungen und, falls nötig, einem Schulungskonzept.
     
  • Was muss eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten?

    Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung enthält mindestens:
    • Ermittlung der Gefährdungen
    • Bewertung der Risiken
    • Festlegung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Dokumentation aller Ergebnisse
    • Überprüfung der Wirksamkeit
       
  • Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – entweder selbst, durch fachkundige Personen im Betrieb oder durch externe Dienstleister wie tec.nicum. Wichtig ist, dass die durchführende Person über ausreichende Fachkunde im Bereich Arbeitssicherheit und geltender Vorschriften, sowie eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI/SiFa).

 

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