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Glossar: Zuhaltung vs. Verriegelung

Die EN ISO 14119 definiert zwei wichtige Sicherheitsfunktionen: Verriegelung und Zuhaltung. Aber was ist der Unterschied - und wann braucht man welche?

Verriegelung

Eine Verriegelungseinrichtung versetzt eine Maschine oder Anlage in einen sicheren Zustand, sobald eine Schutztür geöffnet wird. Sie verhindert den Zugang zu Gefahrenstellen in und an diesen Maschinen.

Ein Beispiel: Wenn eine Schutztür geöffnet wird, versetzt die Verriegelungseinrichtung die Maschine sofort in einen sicheren Zustand (steuerungstechnisch). Restgefahren wie gespeicherte Energie oder lange Nachlaufbewegungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden sein.
 

Zuhaltung

Eine Zuhalteeinrichtung geht noch einen Schritt weiter. Sie verhindert nicht nur, dass die Maschine bei geöffneter Tür anläuft, sondern hält die Tür auch aktiv geschlossen, solange eine Gefährdung besteht - selbst wenn ein Bediener versucht, sie zu öffnen. Dies ist insbesondere bei Maschinen mit langen Nachlaufzeiten oder hoher Bewegungsenergie notwendig.
 

Wann brauche ich was?

  • Eine Verriegelung ist ausreichend, wenn nach dem Öffnen der Schutzeinrichtung keine Restgefahr mehr besteht. Nach dem Öffnen oder Durchschreiten der Schutzeinrichtung besteht keine potenzielle Gefahr mehr für den Menschen bzw. kann der der Mensch die Gefahrstelle nicht erreichten, bevor der sichere Zustand erreicht wurde. Stichwort „Sicherheitsabstand“.
  • Eine Zuhaltung ist erforderlich, wenn nach dem Öffnen gefährliche Bewegungen oder gespeicherte Energie zunächst weiterhin vorhanden sind, z. B. bei großen Pressen oder rotierenden Maschinen mit langem Nachlaufzeiten.
     

Die richtige Wahl der Schutzmaßnahmen gemäß EN ISO 14119 ist für die Gewährleistung von Sicherheit und Produktivität unerlässlich. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Risikobewertung.


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