Zum Jahresbeginn möchten wir Sie auf eine wesentliche regulatorische Änderung aufmerksam machen, die für Hersteller, Integratoren und Betreiber von Maschinen von großer Bedeutung ist.
Mit der Verordnung (EU) 2023/1230 (EU-Maschinenverordnung) wird die bisher gültige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abgelöst. Die neue Verordnung tritt ab dem 20. Januar 2027 vollständig und verbindlich in Kraft.
Das bedeutet:
Es bleibt nur noch rund ein Jahr Zeit, um Maschinen, Prozesse und Dokumentationen rechtzeitig an die neuen Anforderungen anzupassen.
Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie bringt unter anderem:
Die rechtzeitige und normkonforme Umsetzung der neuen EU-Maschinenverordnung erfordert technisches Know-how, Erfahrung und einen ganzheitlichen Blick auf Maschinen und Anlagen.
tec.nicum unterstützt Sie dabei als kompetenter Partner – von der Analyse bestehender Maschinen über die Anpassung an neue rechtliche Anforderungen bis hin zur praxisnahen Umsetzung zukunftssicherer Lösungen.