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Maschinenrichtlinie wird zur Maschinenverordnung

Rechtliche und normative Anforderungen an die Maschinensicherheit

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war über viele Jahre das zentrale Regelwerk für den europäischen Binnenmarkt. Sie legt die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen von Maschinen fest. Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Maschinen den Anforderungen entsprechen, bevor sie mit CE-Kennzeichen versehen und vertrieben werden dürfen.

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bleibt bis zum 19. Januar 2027 gültig und wird anschließend durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt. Im Gegensatz zur Richtlinie, die von den EU-Mitgliedstaaten erst in nationales Recht überführt werden muss, entfaltet eine Verordnung unmittelbar und einheitlich Rechtswirkung in allen Mitgliedstaaten. Ab dem 20. Januar 2027 dürfen Maschinen nur noch gemäß den Vorgaben der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden.

Die wichtigsten Unterschiede zur bisherigen Richtlinie:

  • Direkte Gültigkeit: Keine Umsetzung in nationales Recht mehr nötig.
  • Neue Technologien: Themen wie Künstliche Intelligenz und Cybersecurity wurden aufgenommen.
  • Digitale Betriebsanleitungen: Erstmalig erlaubt, allerdings mit Einschränkungen.
  • Wesentliche Veränderung: Der Begriff wird nun rechtsverbindlich geregelt; wer eine Maschine grundlegend umbaut, kann rechtlich zum Hersteller werden.
  • Drittstellenpflicht: Für bestimmte Maschinenarten gelten verschärfte Prüfpflichten durch externe Stellen, auch wenn harmonisierte Normen eingehalten werden.
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