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Modernisierung von Maschinen

Retrofit: Analyse, Bewertung und technische Aktualisierung von Maschine

Retrofit und Bewertung wesentlicher Veränderungen
Die Maschinenrichtlinie und künftig die Maschinenverordnung gelten grundsätzlich für neue Maschinen. Wird jedoch eine bestehende Maschine in einem Umfang umgebaut, der neue oder veränderte Gefährdungen erwarten lässt, muss geprüft werden, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt. In diesem Fall gelten die gleichen Anforderungen wie für neue Maschinen – einschließlich Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.


Bewertung wesentlicher Veränderungen
Ob eine Modernisierung als „wesentliche Veränderung“ einzustufen ist, hängt von mehreren Faktoren ab: 

  • entstehen neue oder veränderte Gefährdungen, 
  • reichen die vorhandenen Schutzmaßnahmen nicht mehr aus, 
  • wird eine neue sicherheitsrelevante Steuerung erforderlich, 
  • muss das Sicherheitskonzept grundlegend angepasst werden, 
  • und sind die Risiken nicht durch einfache technische Maßnahmen beherrschbar.

Liegt eine oder mehrere dieser Bedingungen vor, ist von einer wesentlichen Veränderung auszugehen. Die Maschine muss dann wie eine neue Maschine behandelt werden.


Eine einfache technische Maßnahme liegt vor, wenn: 

  • keine neuen Gefährdungen entstehen, 
  • die vorhandene Sicherheitssteuerung ausreichend ist, 
  • keine grundlegende Änderung der Funktion oder Verwendung erfolgt, 
  • und das Risiko durch einfache Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzblech, Lichtschranke) beherrscht werden kann.

In solchen Fällen ist keine neue CE-Kennzeichnung erforderlich.
 

Modernisierung von Maschinen 

 

Normative Grundlage und aktuelle Anforderungen
Die DIN EN ISO 13849-1:2023-12 enthält keine direkten Vorgaben zur Bewertung von Modernisierungen. Sie verweist jedoch auf die Notwendigkeit einer vollständigen Risikobeurteilung und Validierung bei sicherheitsrelevanten Änderungen – unabhängig davon, ob es sich um eine neue oder modernisierte Maschine handelt.

Auch bei einfachen technischen Maßnahmen muss geprüft werden, ob bestehende Sicherheitsfunktionen weiterhin wirksam sind. Ist dies der Fall, genügt eine Aktualisierung der Risikobeurteilung. Eine neue Konformitäts­erklärung und CE-Kennzeichnung sind hingegen nur erforderlich, wenn die Änderung als wesentliche Veränderung eingestuft wird.

Empfehlung für die Praxis
Vor jeder Modernisierung sollte eine strukturierte Analyse durchgeführt werden, um zu bewerten, ob sicherheitsrelevante Änderungen vorliegen und ob eine wesentliche Veränderung gegeben ist.

Bei Unsicherheit empfiehlt sich die Einbindung des tec.nicum. Als Partner im Netzwerk bietet tec.nicum herstellerneutrale Beratung, unterstützt bei der Risikobeurteilung und hilft bei der normgerechten Umsetzung von Sicherheits­maßnahmen – sowohl bei Neuentwicklungen als auch bei Retrofit-Projekten.

Die Expertinnen und Experten von tec.nicum begleiten Unternehmen durch alle Phasen des Lebenszyklus einer Maschine: von der Planung über die Dokumentation bis hin zur praktischen Umsetzung – immer mit dem Ziel, eine sichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu realisieren.

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