Die Durchführung einer Risikobeurteilung ist gemäß Maschinenrichtlinie sowie der neuen Maschinenverordnung verpflichtend. Sie bildet die Grundlage für die CE-Kennzeichnung und ist als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Maschinen festgelegt.
Die DIN EN ISO 12100 konkretisiert diesen Prozess normativ und bietet eine systematische Vorgehensweise zur Identifikation, Bewertung und Minderung von Risiken.
Die Risikobeurteilung läuft in mehreren Schritten ab:
Die Risikobeurteilung ist ein iterativer Prozess – sie wird solange durchlaufen, bis die Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert sind.
Darstellung Risikobeurteilung und der iterative Prozess zur Risikominderung. Angelehnt an die EN ISO 12100
Die Identifizierung der Gefährdungen ist der wichtigste Schritt jeder Risikobeurteilung. Erst wenn eine Gefährdung erkannt worden ist, besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um das damit verbundene Risiko zu verringern. Bei der Identifizierung von Gefährdungen (z. B. sich bewegende Teile, Laserstrahlen) und Gefährdungssituationen (z. B. Arbeiten in der Nähe von sich bewegenden Teilen, Arbeiten bei Lärm, Aufgaben wie Montage oder Wartung) sind die Checklisten im Anhang B der EN ISO 12100 eine gute Hilfestellung.
Abschätzen der Risiken
Für jede identifizierte Gefährdung ist eine Risikoeinschätzung vorzunehmen (Wie hoch ist das Risiko?). Auf dieser Basis ist in der Risikobewertung der Handlungsbedarf zur Risikominderung abzuleiten. Die Risikoeinschätzung ist einer der schwierigsten Schritte, und es gibt dafür eine ganze Reihe von Methoden.
Die Experten des tec.nicums verwenden für die Risikoeinschätzung das HRN-System (Hazard Rating Number) nach Chris Steel. Der Vorteil des HRN-Systems ist, dass es sich um eine international anerkannte Methode handelt, die zu sehr differenzierten Ergebnissen führt.
Bewertung der Risiken
Bei diesem Schritt der Risikobewertung muss eine Entscheidung getroffen werden: Ist das Risiko akzeptabel oder sind Maßnahmen zur Risikominderung erforderlich? Das HRN-Ranking, welches das tec.nicum als Methode einsetzt, bietet hier eine Entscheidungshilfe, auf deren Grundlage man nun auch für die ggf. notwendigen Schutzmaßnahmen Prioritäten setzen kann.
Beseitigung der Gefährdungen oder Risikominderung
Bei der Beseitigung der Gefährdungen oder Minderung der mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken sieht die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zwingend eine dreistufige Herangehensweise vor:
Die inhärent sichere Konstruktion lässt sich nur in der Planungs- und Entwicklungsphase verwirklichen, denn es handelt sich um Schutzmaßnahmen, die Gefährdungen entweder ganz beseitigen oder diese zumindest vermindern, indem ohne Anwendung von trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen die Konstruktions- oder Betriebseigenschaften der Maschine verändert werden. Dieser Schritt wird deshalb als Erstes durchgeführt, da inhärente Schutzmaßnahmen der Erfahrung nach wirksam bleiben, während technische Schutzmaßnahmen leichter versagen oder umgangen werden könnten.
Bei den technischen Schutzmaßnahmen stehen eine Vielzahl von trennenden oder nichttrennenden Schutzeinrichtungen zur Wahl – wie etwa Sicherheitszäune oder Sicherheitslichtgitter –, die jeweils nach Art der Gefährdung konzipiert und eingesetzt werden können.
Zu den Benutzerinformationen zählen akustische oder optische Warnsignale sowie Warnhinweise, Betriebsanleitungen und Kennzeichnungen, die auf Restrisiken hinweisen.