Nachdem die Maschinenverordnung (MVO) am 29.6.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde und die Richtlinie 2006/42/EG am 20. Januar 2027 aufgehoben wird, sollten sich Hersteller und Betreiber auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Erstmals werden auch Betreiber angesprochen, die eine „wesentlichen Veränderung“ an Ihren Maschinen durchführen. Darüber gibt es einige neue Anforderungen, die sich nicht in kürzester Zeit umsetzen lassen. Somit ist es sinnvoll sich schon vor dem Stichtag zu informieren und sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
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